Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in die USA


Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss und eine vor Reisebeginn erteilte Reisegenehmigung nach dem VISA WAIVER PROGRAM.

Wichtig:

Seit dem 1. Mai 2006 wird der vorläufige maschinenlesbare deutsche Reisepass (grün) nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt.

Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes. Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!

Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt wurden, müssen über ein digitales Lichtbild verfügen. Die maschinenlesbaren deutschen Reisepässe erfüllen dieses Kriterium bereits und berechtigen weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zur visafreien Einreise in die USA im Rahmen des US-Visa Waiver Programms.

Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen (sog. E-passport).

Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht-visapflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Website www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie
• mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und
• ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise
  in die USA, vorweisen können.

Handgepäck und Gepäck


Aufgrund der vereitelten Anschlägen in London 2006 und um die Sicherheit im Flugverkehr soweit wie möglich zu gewährleisten gelten neue Handgepäckbestimmungen für alle Flüge, die in Ländern der EU starten sowie für Anschlussflüge ab Europa.

Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab europäischen Flughäfen dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu zählen auch alle Inlandsflüge.
Flüssige und gelartige Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
• Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml
  fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
• Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten,
  wiederverschließbaren Plastikbeutel mit max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
• Pro Person ist nur ein Beutel erlaubt.
• Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA mit 90 ml pro Behältnis. Zurzeit werden jedoch an deutschen Flughäfen auf Flügen in die USA 100 ml pro Behältnis akzeptiert.

Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie:
• an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft
  erworben wurden,
• und in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom
  selben Tag vorliegt.

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